Regulamine

ANHANG Nr. 2

ZU DEN BESTIMMUNGEN DES TREUEPROGRAMMS "PALLAS HELDEN LIGA" - VERARBEITER


§ 1.

ÄNDERUNG DER REGELUNGEN DIESER BESTIMMUNGEN

1. Der Wortlaut von § 1 Abs. 2 der Bestimmungen wird geändert, der folgende Fassung erhält:

„Das Treueprogramm „Pallas Helden Liga“ für Auftragnehmer (Installateure) wird vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2023 organisiert – in diesem Zeitraum werden die Einkäufe von Prämienprodukten belohnt. Aktionspunkte werden bis zum 31. Januar 2024 endgültig berechnet. Aktivitäten im Zusammenhang mit der möglichen Bearbeitung von Beanstandungen und der Vergabe von Preisen im Programm müssen bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.“

2. Der Wortlaut von § 9 Abs. 3 der Bestimmungen wird geändert, der folgende Fassung erhält:

„Der Veranstalter nimmt nach Einholung der Zustimmung des Programmeigentümers Änderungen an den Bestimmungen vor. Gleichzeitig ist der Veranstalter verpflichtet, Änderungen der Bestimmungen mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen über die Programmwebsite und per E-Mail an die Teilnehmer anzukündigen.


3. Der Wortlaut von § 9 Abs. 6 der Bestimmungen wird geändert, der folgende Fassung erhält:

„Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem Programmeigentümer den Inhalt der Bestimmungen während der Programmdauer zu ändern, wobei Änderungen der Bestimmungen nicht die Rechte verletzen dürfen, die die Teilnehmer auf der Grundlage der bestehenden Regeln des Programms erworben haben. Die Ankündigung von Änderungen der Bestimmungen erfolgt über die Programmwebsite und per E-Mail, die 7 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen an die Teilnehmer gesendet wird.


§ 2.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN


1. Die übrigen Regelungen der Bestimmungen bleiben unverändert.

2. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht gesondert definiert sind, sind so zu verstehen, wie sie in den Bestimmungen des Programms definiert sind.

3. Der Anhang tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. 




ANHANG Nr. 1

ZU DEN BESTIMMUNGEN DES TREUEPROGRAMMS "PALLAS HELDEN LIGA" - VERARBEITER


§ 1.


ÄNDERUNGEN ZUR REGELUNG DER BESTIMMUNGEN

1. Der Wortlaut von § 1 Abs. 2 der Bestimmungen wird geändert, der folgende Fassung erhält:

„Das Treueprogramm „Pallas Helden Liga“ für Auftragnehmer (Installateure) wird vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2022 organisiert – in diesem Zeitraum werden die Einkäufe von Prämienprodukten belohnt. Aktionspunkte werden bis zum 31. Januar 2023 endgültig berechnet. Aktivitäten im Zusammenhang mit der möglichen Bearbeitung von Beanstandungen und der Vergabe von Preisen im Programm müssen bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.“

2. Der Wortlaut von § 9 Abs. 3 der Bestimmungen wird geändert, der folgende Fassung erhält:

„Der Veranstalter nimmt nach Einholung der Zustimmung des Programmeigentümers Änderungen an den Bestimmungen vor. Gleichzeitig ist der Veranstalter verpflichtet, Änderungen der Bestimmungen mindestens 7 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen über die Programmwebsite und per E-Mail an die Teilnehmer anzukündigen.


3. Der Wortlaut von § 9 Abs. 6 der Bestimmungen wird geändert, der folgende Fassung erhält:

„Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Absprache mit dem Programmeigentümer den Inhalt der Bestimmungen während der Programmdauer zu ändern, wobei Änderungen der Bestimmungen nicht die Rechte verletzen dürfen, die die Teilnehmer auf der Grundlage der bestehenden Regeln des Programms erworben haben. Die Ankündigung von Änderungen der Bestimmungen erfolgt über die Programmwebsite und per E-Mail, die 7 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen an die Teilnehmer gesendet wird.


§ 2.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN


1. Die übrigen Regelungen der Bestimmungen bleiben unverändert.

2. Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Anhang nicht gesondert definiert sind, sind so zu verstehen, wie sie in den Bestimmungen des Programms definiert sind.

3. Der Anhang tritt am 1. September 2022 in Kraft. 



 Teilnahmebedingungen für das Treueprogramm „Pallas Helden Liga“

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Inhalte des Treueprogramms „Pallas Helden Liga“ (nachfolgend „Treueprogramm“ genannt).

Das Treueprogramm wird vom Veranstalter durchgeführt. Der Veranstalter ist auch zur Vergabe der Prämien verpflichtet..

Das Ziel des Treueprogramms ist es, den Verkauf von Produkten des Auftraggebers aus dem Produktportfolio des Geschäftsbereichs SINIAT zu fördern und die Verarbeiter bei der Verarbeitung und dem Kauf der SINIAT-Produkte zu unterstützen.

  1. Die Dauer des Treueprogramms erstreckt sich vom 1. September 2021 bis 31. August 2022. Der Endtermin für die Berechnung der Bonuspunkte ist der 30. September 2022. Der Endtermin für die Vergabe der Prämien ist der 31. Oktober 2022.



  • § 2 Definitionen
    Die in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutungen:

  • Veranstalter - MPL Verbum S.A. mit Sitz in Posen, Postleitzahl 61-626, ul. Szelągowska 45A, Polen, eingetragen am Amtsgericht Posen VIII, Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 00000372990, USt-Id-Nr. (NIP) 778-12-26-405, Gewerbeidentifikationsnummer (REGON) 630922602 - handelnd in eigenem Namen und auf eigene Rechnung

  • Auftraggeber - Etex Building Performance GmbH, Scheifenkamp 16, 40878 Ratingen

  • Website des Treueprogramms – die für das Treueprogramm eingerichtete Website unter der Adresse www.PallasLiga.de, die während der Laufzeit des Treueprogramms vom Veranstalter betrieben wird und die einzelnen Konten der Teilnehmer hostet, auf denen sich die Teilnehmer anmelden, die mit der Teilnahme am Treueprogramm verbundenen und durch die Teilnahmebedingungen geregelten Aktivitäten durchführen, die Gesamtzahl der auf ihrem individuellen Konto enthaltenen Bonuspunkte überprüfen und den Veranstalter kontaktieren können

  • Großhändler - ein Unternehmer, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vom Auftraggeber Produkte der Marke SINIAT kauft und vom Veranstalter eingeladen wurde, Partner im Rahmen des Treueprogramms zu werden.

  • Anmeldeformular - ein Formular, das von einem Teilnehmer zur Teilnahme am Treueprogramm verwendet wird und in elektronischer Form auf der Website des Treueprogramms verfügbar ist

  • Karte - eine EDENRED®-Karte des Unternehmens, die den Teilnehmern des Treueprogramms auf Anfrage kostenlos entsprechend der in den Teilnahmebedingungen festgelegten Grundsätzen zur Verfügung gestellt wird, auf der die Teilnehmer im Rahmen des Treueprogramms Geldbeträge sammeln können. Der Kartenanbieter wird vom Veranstalter ausgewählt. Die Karte ermöglicht es dem Teilnehmer, bargeldlose Transaktionen, Bargeldtransaktionen und E-Commerce-Transaktionen durchzuführen. Der Einsatzbereich der Karte wird in Anhang 2 dargestellt. Das Ablaufdatum ist auf der jeweiligen Karte angegeben. Detaillierte Regeln zur Verwendung der Karte werden vom Veranstalter zusammen mit der Karte an den entsprechenden Teilnehmer gesandt. Karten werden erst ausgestellt und versandt, wenn der berechtigte Mitarbeiter des Teilnehmers die erforderlichen Formulare unterzeichnet und alle Details bestätigt hat

  • Teilnehmerkonto - ein individuelles Teilnehmerkonto eines Teilnehmers, das vom Veranstalter auf der Webseite des Treueprogramms zum Zweck der Teilnahme am Treueprogramm und dem Sammeln von Bonuspunkten erstellt wurde

  • Login des Teilnehmers - eine individuelle Identifikationsnummer (nachfolgend „Login“ genannt), die vom Veranstalter jedem Teilnehmer zugeordnet wurde, der sich zum Treueprogramm angemeldet hat.

  • Treueprogrammrelevante Produkte - Produkte der Marke SINIAT, für deren Einkauf im Zusammenhang mit dem Treueprogramm Bonuspunkte vergeben werden; Anhang1. Aus Anlage 1 ergeben sich auch die Punkte, die für den Kauf der treueprogrammrelevanten Produkte gesammelt werden. Es steht dem Veranstalter frei, die Liste der treueprogrammrelevanten Produkte während der Dauer des Treueprogramms zu ändern. Die Teilnehmer werden auf der Website des Treueprogramms über sämtliche Änderungen in Bezug auf die Liste der treueprogrammrelevanten Produkte informiert.

  • Bonuspunkte - bezeichnet die Punkte, die den Teilnehmern vom Veranstalter für den Kauf treueprogrammrelevanter Produkte beim Großhändler gewährt werden. Die Anzahl der Bonuspunkte, die für den Kauf jedes treueprogrammrelevanten Produkts vergeben werden, ergibt sich aus Anhang 1 (dort Spalte „Anzahl der Punkte“). Es steht dem Veranstalter frei, die Anzahl der Bonusprunkte pro treueprogrammrelevantem Produkt zu ändern.. Die Teilnehmer werden auf der Website des Treueprogramms über sämtliche Änderungen in Bezug auf die Bonuspunkte informiert

  • Anmeldung – Bestätigung des Veranstalters an den Teilnehmer, dass durch den Veranstalter ein Teilnehmerkontos eingerichtet wurde samt Zusendung des Logins und Initial-Passwort für die Website des Treueprogramms. Der Veranstalter kann verlangen, dass eine weitere unterschriebene Bestätigung zum Nachweis der Zeichnungsberechtigung des Mitarbeiters im Namen des teilnehmenden Unternehmers vorgelegt wird.

  • Teilnehmer – verarbeitende Unternehmer mit Geschäftssitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit treueprogrammrelevante Produkte vom Großhändler erwerben, sich um die Teilnahme am Treueprogramm beworben haben oder zur Teilnahme am Treueprogramm eingeladen wurden und denen vom Veranstalter ein Teilnehmer-Login gewährt wurde. Näheres regelt § 3 dieser Teilnahmebedingungen



§ 3 Grundsätze der Teilnahme am Treueprogramm

  1. Diejenigen Teilnehmer, die nicht vom Veranstalter eingeladen wurden, können am Treueprogramm teilnehmen, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen haben:

    1. Vollendung des 18. Lebensjahr (nur relevant bei natürlichen Personen als Unternehmer)

    2. Vollständige, korrekte und wahrheitsgemäße Angaben im Anmeldeformular, das auf der Website des Treueprogramms zur Verfügung steht

    3. Anerkennung und Zustimmung zu den Teilnahmebestimmungen des Treueprogramms

  2. Im Anmeldeformular werden folgende Daten erhoben:

    1. Angaben zum Unternehmen des Teilnehmers Name, Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (obligatorisch)

    2. Vor- und Nachname der Person, die berechtigt ist, den Teilnehmer beim Treueprogramm zu vertreten (obligatorisch

    3. E-Mail-Adresse der Person, die berechtigt ist, den Teilnehmer beim Treueprogramm zu vertreten (obligatorisch)

    4. Telefonnummer der Person, die berechtigt ist, den Teilnehmer beim Treueprogramm zu vertreten (obligatorisch)

  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Teilnehmers erfolgt zur Erfüllung bzw. Durchführung der sich aus dem Treueprogramm ergebenen Rechte und Pflichten.

  4. Bestehen bei den vom Teilnehmer im Anmeldeformular eingegebenen Angaben begründete Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit, kann der Veranstalter die Vorlage zusätzlicher Angaben, Informationen und/oder Unterlagen verlangen.

  5. Die Teilnahme am Treueprogramm ist freiwillig. Jeder Teilnehmer kann jederzeit dem Treueprogramm beitreten oder die Teilnahme am Treueprogramm beenden. Kündigung sind an die Adresse kontakt@pallasliga.de zu senden

  6. Sollte ein Teilnehmer die Teilnahme am Treueprogramm kündigen, verliert der Teilnehmer jegliches Recht, Prämien einzulösen und die von einem solchen Teilnehmer gesammelten Bonuspunkte verfallen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung.

  7. Der Veranstalter kann den Teilnehmer unter Einhaltung einer Frist von 7 Kalendertagen von der Teilnahme am Treueprogramm ausschließen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

    1. Der Teilnehmer erfüllt die Bedingungen für die Teilnahme am Treueprogramm nicht oder nicht mehr und kommt diesen Pflichten auch nach einer Abmahnung nicht nach

    2. Begründete Anhaltspunkte, dass das Verhalten des Teilnehmers gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt.

    3. Mehrfaches Einreichen der gleichen Erwerbsnachweise

    4. Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers, die die Rechte, Güter oder Interessen des Veranstalters und/oder des Auftraggebers verletzen, die auch nach einer Abmahnung nicht abgestellt werden

  8. Sollte der Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der Teilnahme am Treueprogramm ausgeschlossen werden, verfallen die auf dem Konto des Teilnehmers gesammelten Bonuspunkte und der Teilnehmer hat kein Recht mehr, Prämien einzulösen

  9. Ein Teilnehmer oder eine andere Person, die berechtigt ist, den Teilnehmer beim Treueprogramm zu vertreten, darf weder ein Mitarbeiter noch ein Dienstleister des Veranstalters mit ihnen in einem familiären Verhältnis stehen.

  10. Ein Großhändler kann kein Teilnehmer am Treueprogramm sein.



§ 4 Vergabe von Bonuspunkten im Rahmen des Treueprogramms

  1. Jeder Teilnehmer kann auf dem Treueprogramm-Konto nach den folgenden Bestimmungen Bonuspunkte Zusammenhang mit dem Erwerb von treueprogrammrelevanten Produkten beim Großhändler sammeln. Diese Bonuspunkte können gegen Prämien eingetauscht

  2. Bonuspunkte für den Erwerb von treueprogrammrelevanten Produkten werden dem Teilnehmerkonto des Treueprogramms erst gutgeschrieben, wenn der Teilnehmer den Erwerb durch Kopien oder Vorlage von Rechnungen nachgewiesen hat (nachfolgend: „Erwerbsnachweis“) Der Teilnehmer ist außerdem verpflichtet, dem Veranstalter Kopien von Rechnungen über die Korrektur von Mengen hinsichtlich des Kaufs teilnehmender Produkte während des Treueprogramms zuzusenden

  3. Der Erwerbsnachweis hat spätestens am letzten Werktag des Folgemonats zu erfolgen. Verspätet eingereichte Erwerbsnachweise werden bei der Sammlung der Bonuspunkte nicht berücksichtigt

  4. Die Übermittlung des Erwerbsnachweis kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:

    1. Durch Übermittlung der Erwerbsnachweise in Form von Grafikdateien mit der Erweiterungen .jpg oder .pdf über das eigene Konto des Teilnehmers im Treueprogramm.

Hierzu steht im Teilnehmerkonto die Schaltfläche „Rechnung hinzufügen“ zur Verfügung

    1. Durch Übermittlung der Erwerbsnachweiseüber die mobile Applikation des Treueprogramms.

    2. Durch Versenden der Erwerbsnachweis in Form von Grafikdateien mit den Erweiterungen .jpg oder .pdf per E-Mail an kontakt@pallasliga.de, sofern eine solche E-Mail-Nachricht von der für die Anmeldung des Teilnehmers im Treueprogramm verwendeten E-Mail-Adresse versandt wird

  1. Die Gutschrift der Bonuspunkte erfolgt auf der Grundlage von Anhang 1 i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage des Erwerbsnachweises.

  2. Der Veranstalter ist während der Dauer des Treueprogramms jederzeit berechtigt, die Richtigkeit der Erwerbsnachweise zu überprüfen. Bestehen beim Veranstalter berechtigte Zweifel an den Erwerbsnachweisen, steht es dem Veranstalter frei, weitere Unterlagen und/oder Stellungnahmen zur Klärung beim Teilnehmer anzufordern.



§ 5 Prämien

  1. Prämien im Treueprogramm sind Geldbeträge, die vom Veranstalter einmal monatlich auf den Karten der Teilnehmer gutgeschrieben werden, wobei der Wert dem Betrag von 1 EURO multipliziert mit der Anzahl der Bonuspunkte entspricht, die dem Konto des Teilnehmers in einem bestimmten Abrechnungszeitraum zugewiesen wurden. Um eine automatische Überweisung zu erhalten, muss der Teilnehmer mindestens 5 Bonuspunkte in einem bestimmten Abrechnungsmonat sammeln.

  2. Als Referenzzeiteinheit für das Treueprogramm gilt ein Kalendermonat

  3. Nach Ende eines Referenzmonats werden die auf dem individuellen Konto des Teilnehmers gesammelten Bonuspunkte automatisch zum folgenden Kurs in Geldbeträge umgewandelt: 5 Bonuspunkte = 1 EURO

  4. Die Bedingungen für eine Gutschrift auf der Karte lauten wie folgt

    1. Empfang der vom Veranstalter zugesandten Karte;

    2. Aktivierung der Karte gemäß den beiliegenden Anweisungen;

    3. Erzielen von mindestens 100 Bonuspunkten in einem Referenzmonat

  5. Die Gutschrift auf der Karte erfolgt bis zum 7. Tag des Monats, der auf den Referenzmonat folgt

  6. Der Erhalt der Prämie kann steuerpflichtig sein; die Teilnehmer am Treueprogramm sind für die ggf. anfallende Einkommenssteuer verantwortlich.



§ 6 Bearbeitung von Beschwerden bezüglich des Treueprogramms

  1. Beschwerden bezüglich des Treueprogramms können beim Veranstalter unter folgender Adresse eingereicht werden: kontakt@pallasliga.de. Diese können innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des zur Beschwerde Anlass gebenden Sachverhalts erhoben werden, letztmalig 1 Monat nach der Beendigung des Treueprogramms. Die Frist für das Einreichen von Beschwerden richtet sich nach dem Eingang einer solchen Beschwerde.

  2. Eine Beschwerde muss die Angabe von Daten zur Identifizierung des Teilnehmers, den Grund für die Einreichung der Beschwerde und das Anliegen des Teilnehmers enthalten.

  3. Eine Stellungnahme zur Beschwerde erhält der Teilnehmer per E-Mail an die in der Beschwerde angegebene Adresse i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Beschwerde.



§ 7 Bereitstellung elektronisch erbrachter Dienstleistungen

  1. Im Rahmen des Treueprogramms stellt der Veranstalter den Teilnehmern unentgeltlich elektronisch erbrachte Dienstleistungen zur Verfügung, die für die Umsetzung des Treueprogramms erforderlich sind.

  2. Im Sinne des Treueprogramms gelten z. B. folgende Dienstleistungen als elektronisch erbrachte Dienstleistungen:

    1. Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen auf der Website des Treueprogramms

    2. Einrichtung individueller Teilnehmerkonten und Gewährung des Zugangs der Teilnehmer zu diesen Konten zum Zweck des Sammelns von Bonuspunkten

    3. Ermöglichung der Kommunikation zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer über die Website des Treueprogramms und die mobile Applikation

Es wird darauf hingewiesen, dass weder Apple noch Google, die Betreiber der App-Stores, in denen die mobile Applikation kostenlos verfügbar sein wird, in irgendeiner Weise mit der Organisation des Treueprogramms, dem Veranstalter oder dem Auftraggeber verbunden sind.

    1. Ermöglichung der Kommunikation zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer per E-Mail und Telefon

  1. Eine solche Vereinbarung über die Bereitstellung elektronisch erbrachter Dienstleistungen kann jederzeit durch Beenden der Teilnahme am Treueprogramms und/oder durch Löschen des Kontos zum Sammeln von Bonuspunkten gekündigt werden.

  2. Die technische Voraussetzung für die Nutzung dieser elektronisch erbrachten Dienstleistungen ist ein installierter Webbrowser, z. B. Internet Explorer 9.0 (oder neuer), Mozilla Firefox 9.0, Opera 8.0, Safari, Chrome 10.0

  3. Der Veranstalter untersagt den Teilnehmern, über die Treueprogramm-Website rechtswidrige Inhalte zu übermitteln, insbesondere Äußerungen oder Meinungen, die andere Teilnehmer, den Veranstalter und/oder den Auftraggeber beleidigen, vulgäre Wörter, rassistische, abfällige, verächtliche oder ähnliche Äußerungen.

  4. Die Nutzung elektronisch erbrachter Dienstleistungen im Rahmen des Treueprogramms kann typische Bedrohungen für den Teilnehmer als Internetnutzer mit sich bringen. Insbesondere besteht im Zusammenhang mit der Nutzung elektronisch erbrachter Dienstleistungen das Risiko, dass das IT-System mit Software infiziert wird, die z. B. den Benutzer ausspioniert, wichtige Daten stiehlt, den Systemstart verhindert, Spam versendet, Daten löscht usw.

Der Veranstalter setzt eigene Systemsicherungen und kontinuierliche IT-Unterstützung ein, um die Sicherheit gesendeter und empfangener Daten zu gewährleisten, was den Teilnehmer seiner Sorgfaltspflicht bei der Nutzung des Internets nicht entbindet.

§ 9 Beendigung des Treueprogramms und Änderungen der Teilnahmebedingungen

  1. Dem Veranstalter steht es frei, das Treueprogramm auch während der Dauer des Treueprogramms zu ändern und oder teilweise beenden.

  2. Der Veranstalter wird auf der Internetseite www.PallasLiga.de unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von mindestens 7 Kalendertagen über die Beendigung des Treueprogramms informieren.



§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter wird Ranglistenpunkte verwenden, um bestimmte Verhaltensweisen der Teilnehmer oder ihrer Vertreter im Treueprogramm zu belohnen, um die teilnehmenden Produkte zu fördern und zu empfehlen. Ranglistenpunkte können nicht gegen Prämien im Treueprogramm eingetauscht werden, aber sie können zur Erstellung von Ranglisten verwendet werden und werden eine Quelle bestimmter Privilegien in Form der Möglichkeit der Teilnahme an Wettbewerben, Treffen, Veranstaltungen oder anderen Werbeaktivitäten des Auftraggebers sein. Der Veranstalter wird die Teilnehmer auf der Website des Treueprogramms und in den separaten Bestimmungen über die Regeln für die Vergabe von Ranglistenpunkten, die auf ihrer Grundlage durchgeführten Projekte und ihre Vorteile informieren.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaurechts. Örtlich zuständig sind die Rechte am Sitz des Veranstalters.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.



Anhang 1:
- Liste der am Treueprogramm teilnehmenden Produkte einschließlich der Anzahl der Bonuspunkte, die den Teilnehmern für ihre Käufe gutgeschrieben werden

PRODUKT

VERPACKUNGSGRÖSS

ARTIKELNUMMER PUNKTE
Pallas fill 5 KG 142375 2
Pallas fill 25 KG 137779 10
Pallas fill B 5 KG 142376 1
Pallas fill B 25 KG 137780 5
Pallas deko 25 KG 4047363 10
Pallas finish 25 KG 163569 10
Pallas mix 20 KG 148565 5
Pallas hydro 10 KG 150621 5
Pallas base 20 KG 148564 1
Pallas easy 20 KG 148563 5

 

Anhang 2:
- Verwendung der EDENRED®-Karte Der Teilnehmer erhält die AGB zusammen mit der Karte.